Allgemeine
Geschäftsbedingungen
AGB
1.
Kostenlose
Schaltpläne, Zeichnungen und Skizzen sind unverbindliche Vorschläge und bedürfen
der Nachprüfung durch den Besteller.
2.
Die
zu dem Angebot gehörenden Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts
und Maßangaben sind nur annähernde Angaben, soweit nicht ausdrücklich als
verbindlich bezeichnet. An Kostenvoranschlägen Zeichnungen und anderen
Unterlagen behält sich der Lieferer Eigentums- und Urheberrechte vor, sie dürfen
Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
1.
Liefertermine und – fristen gelten stets nur als annähernd, es sei
denn, sie werden als bindend vereinbart.
Die Lieferfrist
beginnt mit der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der endgültigen Klärung
aller Auftragseinzelheiten. Der Käufer darf Teillieferungen nicht zurückweisen.
Mehr - oder Minderlieferungen in Schlauchmeterware (produktionsbedingt) behalten
wir uns vor.
2.
Die
Lieferung erfolgt ausschließlich ab Lager. Auch bei Lieferung >franko<,
reist die Ware auf Gefahr des Käufers.
3.
Falls
wir in Verzug geraten, kann der Käufer – nach einer für uns angemessener
Nachfrist vom Vertrag zurücktreten, falls die
Ware bis zum Ablauf der Nachfrist nicht als versandfertig gemeldet wird.
Schadenersatzansprüche
jeder Art sind ausgeschlossen.
4.
Ereignisse
höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und
um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht
erfüllten Teiles ganz, oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
5.
Der
höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung und sonstige Umstände gleich, die
uns die Lieferung oder Vertragserfüllung, insbesondere auch wirtschaftlich,
wesentlich erschweren oder unmöglich machen.
1.
Rechnungen sind, soweit nicht anders
vereinbart, bei Abholung bar, bei
Versand nach Erhalt der Rechnung netto ohne Abzug zu begleichen. Sollte ein
Skonto vereinbart worden sein, wird ein Skontoabzug nur anerkannt, wenn alle früheren
Rechnungen beglichen sind und die Bezahlung in der vereinbarten Frist erfolgt.
Für den Ausgleich
des uns, durch Überschreitung des eingeräumten Zahlungszieles, entstehenden
Zinsausfalles, werden Zinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz
der Deutschen Bundesbank berechnet.
Alle unsere
Forderungen werden sofort fällig, wenn vertragliche, insbesondere die Zahlung
betreffende Vereinbarungen, nicht eingehalten werden, oder uns Umstände bekannt
werden die die Kreditwürdigkeit des Käufers mindern. Wir sind dann berechtigt,
ausstehende Lieferungen nur noch nach Vorauszahlung auszuführen und haben
Anspruch auf nach Art und Umfang übliche
Sicherheiten für sämtliche Forderungen.
2. Als übliche Arten der
Bezahlung gelten, wenn nicht anders vereinbart : Barzahlung,
oder unbar durch Bankeinzug, als anerkannt.
IV.
Eigentumsvorbehalt
1.
Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum, bis sämtliche bestehenden
und nach Vertragsabschluß
entstehenden Forderungen beglichen sind.
2.
Der Käufer
ist jedoch berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsverkehr an Dritte
weiterzuveräußern oder für diese zu verarbeiten. Unsere Ware ist hierbei
jedoch als solche deutlich in der Rechnung zu bezeichnen. Für den Fall, dass
die gelieferte Ware mit einer anderen Waren zu einer einheitlichen Sache
verbunden oder verarbeitet wird, überträgt uns der Käufer schon jetzt quotenmäßig
das Miteigentum, entsprechend dem Wert der von uns gelieferten Ware. Die neue
Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen. Vor erfolgter
Bezahlung darf der Käufer die von uns gelieferte Ware weder verpfänden, noch
sicherheitsübereignen.
V.
Gewährleistung
1.
Mängelrügen werden nur bis zu 8 Tagen nach Lieferung anerkannt. Wird
ein Mangel erkannt, darf die Ware nicht mehr verwendet oder eingebaut werden,
sonst erlischt jedweder Anspruch.
Bei fristgerechter und berechtigter Mängelrüge werden wir dem Käufer,
unter Ausschluß von Schadenersatzansprüchen, Nachbesserung oder Ersatz
anbieten. Stellt der Käufer uns auf Verlangen die beanstandete Sache, oder
Proben davon, nicht unverzüglich zur Verfügung, so
entfallen alle Mängelansprüche. Gebrauchte Teile werden nach
Besichtigung, unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung für offene und
verborgene Mängel als Besichtskauf geliefert.
VI.
Recht
Die Geschäftsbedingungen unterliegen für beide Seiten deutschem Recht. Als Gerichtsstand erkennen beide Parteien Landshut an. |
Der Verkäufer behält sich aber das Recht vor auch am Ort des Käufers zu klagen. |
VII.
Sonstiges
Sollte
wider erwarten einer oder mehrere der vorgenannten Punkte unwirksam sein, so
verliert der Rest des Vertrages nicht an Wirksamkeit.
01.2003
zurück | Home | nach oben |